Die Antikorruptionsrichtlinie von Visa Inc.
1.0 Zweck
Visa Inc. hat diese Antikorruptionsrichtlinie (die „Richtlinie“) verabschiedet, um die Anforderungen und Beschränkungen des U.S. Foreign Corrupt Practices Act, des U.K. Bribery Act und anderer anwendbarer Anti-Bestechungsgesetze weltweit einzuhalten.
2.0 Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Direktor:innen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter:innen und Zeitarbeiter:innen („Visa-Mitarbeiter:innen“) der Visa Inc. und ihrer Tochtergesellschaften („Visa“ oder das „Unternehmen“). Diese Richtlinie ist in Verbindung mit anderen Richtlinien, Verfahren und Leitfäden des Unternehmens zu lesen, einschließlich des Kodex für geschäftliches Handeln und Ethik und der Richtlinie zum Reise- und Spesen- und Einkaufskartenprogramm. Soweit diese Richtlinie jedoch restriktiver ist, hat sie Vorrang vor den anderen geltenden Richtlinien und Verfahren des Unternehmens (u. a. Geschenke, Mahlzeiten oder Bewirtung). Diese Richtlinie kann in andere Sprachen übersetzt werden, und wenn dies der Fall ist, hat die englischsprachige Version Vorrang.
Die regionalen Abteilungen für Ethik und Compliance und die Rechtsabteilung legen gegebenenfalls geografische oder länderspezifische Ausgabenschwellen fest, bei deren Überschreitung ein Vorabgenehmigungsverfahren erforderlich ist. Die regionalen Abteilungen für Ethik und Compliance und die Rechtsabteilung können Fragen zu dieser Richtlinie beantworten und Anleitungen zu allen marktspezifischen Verfahren geben.
3.0 Grundsatzerklärung
Das Unternehmen ist bestrebt, Geschäfte durch fairen und ehrlichen Wettbewerb auf dem Markt zu gewinnen. Die Einhaltung dieser Antikorruptionsrichtlinie und der Leitfäden zur Antikorruptionsrichtlinie (Anhang A) liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter:innen des Unternehmens. Der Vorstand und sein Prüfungs- und Risikoausschuss, der Chief Executive Officer, die Geschäftsleitung und der Chief Ethics and Compliance Officer müssen sicherstellen, dass das Unternehmen im Geschäftsverkehr die höchsten rechtlichen und ethischen Standards einhält. Visa hält sich bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit uneingeschränkt an die geltenden Antikorruptionsgesetze. Es ist strengstens untersagt, jemandem direkt oder indirekt etwas von Wert oder einen unzulässigen Vorteil zu versprechen, zu genehmigen, anzubieten, zu geben bzw. von jemandem etwas von Wert oder einen unzulässigen Vorteil anzunehmen oder zu erbitten, um absichtlich oder anscheinend seine oder ihre Entscheidungen bzw. sein oder ihr Verhalten unangemessen zu beeinflussen oder um eine Prämie für eine unzulässige Leistung zu gewähren oder entgegenzunehmen.
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß den Antikorruptionsgesetzen. Als US-amerikanisches Unternehmen, das an der New Yorker Börse gehandelt wird, unterliegt das Unternehmen dem U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Der FCPA ist ein Gesetz mit strafrechtlichen Bestimmungen, das es verbietet, Amtsträgern von Nicht-US-Regierungen (ein weit gefasster Begriff, der Angestellte auf allen Ebenen von Nicht-US-Regierungen sowie Angestellte staatlicher oder staatlich kontrollierter Wirtschaftsunternehmen, wie z. B. staatlicher Finanzinstitute, und politische Kandidaten, politische Parteien oder Parteifunktionäre außerhalb der USA sowie öffentlicher internationaler Organisationen umfasst) direkt oder indirekt etwas von Wert zu versprechen, zu genehmigen, anzubieten oder zu geben, um eine Handlung oder Entscheidung eines Nicht-US-Beamten in seiner offiziellen Funktion zu beeinflussen. Der FCPA gilt für das Verhalten des Unternehmens und der Visa-Mitarbeiter:innen weltweit. Das Unternehmen unterliegt auch einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften bezüglich geschäftlicher Zuwendungen, die von Mitarbeiter:innen der US-Regierung angenommen werden dürfen. Das Versprechen, das Anbieten oder die Übergabe eines Geschenks, eines Gefallens oder einer anderen Zuwendung an eine/n Regierungsbeamt:in oder eine/n Mitarbeiter:in der US-Regierung, die gegen diese Regeln verstößt, kann nicht nur gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen, sondern auch eine Straftat darstellen.
Das Unternehmen und die Mitarbeiter:innen von Visa müssen ebenso den UK Bribery Act 2010 („Bribery Act“) einhalten. Der Bribery Act verbietet sowohl die Bestechung von Regierungsbeamt:innen als auch die Bestechung im Geschäftsverkehr. Der Bribery Act stellt es unter Strafe, eine Bestechung anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren (was für die Zwecke dieser Antikorruptionsrichtlinie einen finanziellen oder sonstigen Vorteil bedeutet), eine Bestechung zu fordern, zu vereinbaren oder anzunehmen oder eine/n ausländische/n Amtsträger:in zu bestechen. Das Unternehmen kann gegebenenfalls auch als Erfüllungsgehilfe haftbar gemacht werden, wenn es versäumt, Bestechung in seinem Namen zu verhindern, und ist verpflichtet, angemessene Verfahren einzuführen, um Bestechung durch Personen zu verhindern, die Dienstleistungen für oder im Namen des Unternehmens erbringen, einschließlich der von Tochtergesellschaften erbrachten Dienstleistungen.
Neben dem FCPA und dem Bribery Act kann das Unternehmen gegebenenfalls auch anderen Antikorruptionsgesetzen auf der ganzen Welt unterliegen.
Es ist strengstens untersagt, amtierenden wie auch zukünftigen Regierungsbeamt:innen bzw. Kandidat:innen für ein Regierungsamt (wie in Anhang A definiert) eines Landes unter Verletzung der Antikorruptionsgesetze etwas von Wert zu geben oder anzubieten oder illegale Zahlungen an Dritte zu leisten, wenn bekannt ist oder ein Grund zu der Annahme besteht, dass einem/einer solchen Beamt:in ein Anteil daran angeboten, gegeben oder versprochen wird. Beschleunigungszahlungen, also Zahlungen zur Beschleunigung oder Sicherstellung der Durchführung einer routinemäßigen staatlichen Maßnahme, sind ebenfalls verboten.
Schließlich verbieten viele Antikorruptionsgesetze auch das Versprechen, Anbieten oder Zahlen von Bestechungs- oder Schmiergeldern an private Parteien. Diese Richtlinie verbietet das Versprechen, Genehmigen, Anbieten, Geben, Annehmen oder Erbitten von Etwas von Wert oder anderen Vorteilen an Dritte, einschließlich eines Kunden, potenziellen Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartners, mit der Absicht oder dem Anschein, die Geschäftsentscheidungen des Empfängers unangemessen zu beeinflussen oder zu belohnen.
4.0 Rechenschaftspflicht
4.1 Richtlinien- und Programmverantwortlicher
Der Chief Ethics and Compliance Officer ist die verantwortliche Person für die Richtlinie und das Programm. Er oder sie verwaltet die Richtlinie und arbeitet einen politischen Rahmen aus, der Verfahren, Instrumente, Kommunikation und Schulungen umfasst, um diese Richtlinie umzusetzen und ihre Ziele zu erfüllen. Die Abteilung Global Ethics and Compliance beaufsichtigt die jährlichen Schulungen zu dieser Richtlinie, die für die betreffenden Visa-Mitarbeiter:innen durchgeführt werden.
4.2 Executive Sponsor
Der Executive Sponsor der Richtlinie ist der General Counsel.
4.3 Überwachung der Richtlinie
Das Risikokomitee des Unternehmens (Corporate Risk Committee, CRC) beaufsichtigt diese Richtlinie auf Ebene der Unternehmensführung anhand regelmäßiger Aktualisierungen durch Global Ethics and Compliance.
4.4 Ausnahmen
Ausnahmen von dieser Richtlinie müssen im Voraus vom Richtlinienverantwortlichen, dem Rechtsberater der Richtlinie und dem CRC autorisiert werden. Der Richtlinienverantwortliche verfolgt alle Ausnahmen oder Aufhebungen von der Richtlinie.
5.0 Untersuchung von Verstößen
Das Unternehmen untersucht alle eingegangenen Meldungen über Verstöße oder vermutete Verstöße gegen diese Richtlinie und duldet keine Vergeltungsmaßnahmen für Meldungen oder Beschwerden, die in gutem Glauben erfolgten. Der Verhaltens- und Ethikkodex von Visa schützt alle Personen, die eine Meldung oder Beschwerde einreichen. Von den Mitarbeiter:innen von Visa wird erwartet, dass sie bei internen Untersuchungen von Fehlverhalten kooperieren.
Jegliches Verhalten, das gegen diese Richtlinie, den Unternehmenskodex für geschäftliches Handeln und Ethik oder geltendes Recht verstößt, kann zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung führen, vorbehaltlich der lokalen gesetzlichen Bestimmungen.
6.0 Überprüfung der Richtlinie
Der Richtlinienverantwortliche ist dafür verantwortlich, die Richtlinie mindestens einmal jährlich zu überprüfen, um zu bestätigen, dass sie weiterhin relevant ist und die angegebenen Geschäftsziele effektiv erfüllt, und dem CRC bei Bedarf Aktualisierungen zu empfehlen.
7.0 Validierung der Richtlinienkonformität
Diese Richtlinie und ihre Verfahren werden regelmäßig von Global Ethics and Compliance validiert und/oder von der Innenrevision überprüft, um die Wirksamkeit der Umsetzung und die laufende Einhaltung der Richtlinie festzustellen. Die Ergebnisse und Abhilfestrategien werden gegebenenfalls mit den entsprechenden Interessengruppen besprochen. Wesentliche Erkenntnisse werden dem CRC und/oder dem Vorstand oder dem/den von ihm beauftragten Ausschuss/Ausschüssen gemeldet.
8.0 Zugehörige Dokumente
- Richtlinie zum Reise- und Spesen- und Einkaufskartenprogramm
- Globale Kartenprogramm-Richtlinien: Reise- und Spesen- und Einkaufskarte
- Kodex für geschäftliches Handeln und Ethik
- Leitfäden zur Antikorruptionsrichtlinie